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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 16/11   

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https://dejure.org/2011,3394
OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 (https://dejure.org/2011,3394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 (https://dejure.org/2011,3394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2011 - VII-Verg 16/11 (https://dejure.org/2011,3394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 97 Abs. 1, 2 GWB; §§ 6a Abs. 6, 15 Abs. 3 VOB/A; § 15 S. 2 VOL/A, § 18 S. 2 EG VOL/A; §§ 19 f. UmwG
    Bieterwechsel im Verhandlungsverfahren zulässig - kein "Mehr an Eignung” bei der Angebotswertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien vermischt: Offenkundiger Vergabeverstoß? (IBR 2011, 662)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verschmelzung von Bieterunternehmen: Kein Angebotsausschluss im Verhandlungsverfahren! (IBR 2011, 661)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2012, 227
  • ZfBR 2012, 72
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - Verg 62/09

    Erfolg beim Hilfsantrag: Kostentragung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    § 128 Abs. 4 S. 1 GWB (für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) unterliegt, richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Begehren des Antragstellers (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 76 m.w.N.).

    Dies rechtfertigt es, das Maß des Unterliegens der Antragstellerin mit 50 % anzusetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; 06.04.2011 - VII-Verg 19/11).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - Verg 8/05

    Rahmenverträge zur Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Abweichend von den den Entscheidungen des Senats vom 25. Mai 2005 (VII-Verg 8/05), 11. Oktober 2006 (VII-Verg 34/06) und 18. Oktober 2006 (VII-Verg 30/06) zugrunden liegenden Sachverhalten steht der Wertung des Angebots der Beigeladenen weder ein prinzipielles Nachverhandlungsverbot noch fehlende Transparenz der Umwandlung entgegen.

    Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthaften Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.05.2005 - VII-Verg 8/05, BA 10 f.; Beschl. v. 11.10.2006 - VII-Verg 34/06).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2006 - Verg 21/06

    Öffentliches Vergabeverfahren in der Form des Verhandlungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    (vgl. BGH, Urteil v. 10.9.2009 - VII ZR 255/08; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.07.2006 - VII-Verg 21/06; OLG München, Beschl. v. 28.04.2006 - Verg 6/06; Ganske in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 101 Rdn. 37).

    Aus Art. 30 Abs. 2 VKR und § 101 Abs. 5 GWB, wonach der Auftraggeber mit den Bietern über die von diesen unterbreiteten Angebote verhandelt, ergibt sich, dass das Verhandlungsverfahren in der Regel zweistufig angelegt ist und sich nach der Sichtung und Wertung der indikativen Eingangsangebote (erste Stufe) zumindest eine Verhandlungsrunde (zweite Stufe) anschließen soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.07.2006 - VII-Verg 21/06; Ganske in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 101 Rdn. 37), die die Möglichkeit von Verhandlungen über inhaltliche Änderungen des ursprünglichen Angebots eröffnet.

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2006 - Verg 34/06

    Vergaberecht: Angebotsausschluss bei Verschmelzung der Anbieter-GmbH vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Abweichend von den den Entscheidungen des Senats vom 25. Mai 2005 (VII-Verg 8/05), 11. Oktober 2006 (VII-Verg 34/06) und 18. Oktober 2006 (VII-Verg 30/06) zugrunden liegenden Sachverhalten steht der Wertung des Angebots der Beigeladenen weder ein prinzipielles Nachverhandlungsverbot noch fehlende Transparenz der Umwandlung entgegen.

    Da bei der Auswechslung des Bieters die bloße Nichtberücksichtigung der Änderung als Sanktion auf die unstatthaften Nachverhandlung ausscheidet, ist in einem derartigen Fall das geänderte Angebot grundsätzlich insgesamt von der Wertung auszunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.05.2005 - VII-Verg 8/05, BA 10 f.; Beschl. v. 11.10.2006 - VII-Verg 34/06).

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Das bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, d.h. sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet (vgl. EuGH, Urteil vom 24.01.2008 - C-532/06, Lianakis, Rn. 26 - 30 m.w.N., ständige Rechtsprechung des EuGH).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11

    Kostenentscheidung nach Untersagung der Zuschlagserteilung durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Dies rechtfertigt es, das Maß des Unterliegens der Antragstellerin mit 50 % anzusetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; 06.04.2011 - VII-Verg 19/11).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    § 128 Abs. 4 S. 1 GWB (für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) unterliegt, richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Begehren des Antragstellers (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 76 m.w.N.).
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Es kann jedenfalls derzeit von einem durchschnittlichen Bieter nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Europäischen Gerichtshofes zur rechtsfehlerhaften Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien kennt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.09.2009 - VII Verg 12/09; OLG München, Beschl. v. 29.07.2010 - Verg 9/10).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    Abweichend von den den Entscheidungen des Senats vom 25. Mai 2005 (VII-Verg 8/05), 11. Oktober 2006 (VII-Verg 34/06) und 18. Oktober 2006 (VII-Verg 30/06) zugrunden liegenden Sachverhalten steht der Wertung des Angebots der Beigeladenen weder ein prinzipielles Nachverhandlungsverbot noch fehlende Transparenz der Umwandlung entgegen.
  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11
    (vgl. BGH, Urteil v. 10.9.2009 - VII ZR 255/08; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.07.2006 - VII-Verg 21/06; OLG München, Beschl. v. 28.04.2006 - Verg 6/06; Ganske in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 101 Rdn. 37).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 255/08

    Durch eine Verschiebung der Bauzeit infolge einer Zuschlagsverzögerung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

  • OLG Koblenz, 07.11.2007 - 1 Verg 6/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss des Angebots eines

  • VK Münster, 25.01.2011 - VK 10/10

    Zur Wichtung von Eignungs- und Bildung von Unterkriterien

  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Bisweilen werden in der Rechtsprechung zusätzlich individuelle Kenntnisse des Bieters ebenfalls berücksichtigt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, Verg 16/11 juris Tz. 43 f).
  • VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

    Ausschluss eines Angebots

    Bereits im Hinblick auf andere Fragestellungen im Zusammenhang mit der notwendigen Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien hat die Rechtsprechung entschieden, dass solche Fragen regelmäßig nicht zu den Problemkreisen gehören, die für durchschnittliche Bieter erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, Verg 16/11).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011, VergabeR 2012, 227).

    In der Regel sind für die Rügepräklusion nur auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhende und ins Auge fallende auftragsbezogene Rechtsverstöße in Betracht zu ziehen (OLG Düsseldorf VergabeR 2011, 868, 870; VergabeR 2012, 227, 229).

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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11   

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https://dejure.org/2012,1766
OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,1766)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,1766)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,1766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers; Kostenentscheidung im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Bieter

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung des öffentlichen Auftraggebers im Vergabenachprüfungsverfahren

  • VERIS

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt die Kosten für einen erfolglosen Antrag auf vorzeitige Zuschlagserteilung im Sinne von § 115 Abs. 2 GWB? (IBR 2014, 1150)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1004
  • VergabeR 2012, 525
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).

    Zudem war die Antragstellerin ihrerseits von einer Anwaltskanzlei vertreten, die auf Vergaberecht spezialisiert ist (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10).

    34 Im Übrigen kann auf die Entscheidung des Senats vom 28.02.2011, Verg 23/10 Bezug genommen werden.

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2011 - Verg 42/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG München vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Koblenz vom 8.6.2006 - 1 Verg 4 und 5/06; OLG Celle vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10, OLG Düsseldorf vom 03.01.2011, Verg 42/10 und vom 28.01.2011, Verg 60/01).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch anderer Vergabesenate kann der Gesichtspunkt prozessualer Waffengleichheit ergänzend in die Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten einfließen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11, zitiert nach juris, Tz. 31).
  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Gebühr für das Gestattungsverfahren gesondert zu ermitteln, da das Verfahren ein gesondert zu betrachtendes Zwischenverfahren innerhalb des Nachprüfungsverfahrens ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: Verg 16/11; Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05; Münchener Kommentar, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 45; a.A.: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 182, Rdn. 23: Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für das Nachprüfungsverfahren, in der das Gestattungsverfahren als besonderer Aufwand berücksichtigt wird; ähnlich Ziekow/Völlink, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 43 f.; Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 32); jedenfalls dient die Festsetzung einer gesonderten Gebühr für das Gestattungsverfahren der höheren Transparenz der Gebührenerhebung der Vergabekammer, zumal vorliegend die Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens -die AST- und des Gestattungsverfahrens -die AG- personenverschieden sind (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 68).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    c) Das Oberlandesgericht München vertritt die Auffassung, dass auch durch die Durchführung des sog. Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer besondere Kosten anfallen können (vgl. Beschlüsse v. 28.02.2011, Verg 23/10, und v. 24.01.2012, Verg 16/11).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu verschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (vgl. Senat, a. a. O., Rn. 17; OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 24.1.2012 - Verg 16/11 - Juris Rn. 28).
  • VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16

    Keine Rüge "ins Blaue hinein"!

    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).

    Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2021 - 15 Verg 10/21

    Realisierungswettbewerb

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Auftraggeber sich in seinem näheren Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu verschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 11.07.2011, a. a. O. - juris Rn. 17; Senat, Beschluss vom 10.03.2015, a. a. O. - juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rn. 5, OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11 - juris Rn. 28).
  • VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15

    Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten

    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - jeweils ibr-online).

    Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10 - jeweils ibr-online).

  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    B. v. 31.05.2012 - Az.: Verg 4/12; B. v. 24.01.2012 - Az.: Verg 16/11; OLG Naumburg, B. v. 29.10.2013 - Az.: 2 Verg 3/13; B. v. 21.03.2013 - Az.: 2 Verg 1/13; B. v. 14.03.2013 - Az.: 2 Verg 8/12; VK Berlin, B. v. 15.04.2011 - Az.: VK B 2 - 12/11; VK Baden-Württemberg, B. v. 02.02.2015 - Az.: 1 VK 63/14).
  • VK Saarland, 15.04.2016 - 3 VK 02/16
    B. v. 31.05.2012 - Az.: Verg 4/12; B. v. 24.01.2012 - Az.: Verg 16/11; OLG Naumburg, B. v. 29.10.2013 - Az.: 2 Verg 3/13; B. v. 21.03.2013 - Az.: 2 Verg 1/13; B. v. 14.03.2013 - Az.: 2 Verg 8/12; VK Berlin, B. v. 15.04.2011 - Az.: VK B 2 - 12/11; VK Baden-Württemberg, B. v. 02.02.2015 - Az.: 1 VK 63/14).
  • VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13

    Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

    Treten zu auftragsbezogenen Rechtsfragen weitere, nicht einfach gelagerte Rechtsfragen hinzu, spricht dies eher für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).
  • VK Hessen, 17.04.2013 - 69d-VK-03/13

    Ersatz der Aufwendungen des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 36/12

    Kostenentscheidung im Verfahren über die vorzeitige Erteilung des Zuschlags

  • VK Bund, 20.04.2017 - VK 1-33/17

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen, parenteralen Zubereitungen

  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2021 - 15 Verg 7/21

    Bei "schweren" Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13418
OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,13418)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,13418)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - Verg 16/11 (https://dejure.org/2012,13418)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Kosten vor der Vergabekammer durch das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht? (IBR 2012, 1410)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09

    Kostenfestsetzung durch OLG!

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2010 (Verg 55/09) wird in den Gründen in Ziffer 7. aufgeführt: "Dies hindert eine Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht aber nicht.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).

    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09) Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befugt, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Die Entscheidung des BGH X ZB 1/09, vom 29.09.2009, betrifft die Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts.

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • OLG München, 10.02.2011 - Verg 24/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Wettbewerbsverfälschung durch Teilnahme eines

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Mit Schreiben vom 16.02.2012 teilte der Antragsgegner mit, dass der Antrag auf Festsetzung der Kosten vor der Vergabekammer aufrechterhalten bleibt, weil die Festsetzung der Gebühren vor der Vergabekammer "üblich" ist und vor dem Oberlandesgericht München auch in einem anderen Verfahren, Verg 24/10, auch so gehandhabt wurde.

    Bei der zitierten Entscheidung Verg 24/10 handelt es sich um einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers, der nicht als bindende obergerichtliche Entscheidung angesehen werden muss.

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Die Geschäftsgebühr gehört nicht zu den Kosten des Rechtsstreits und muss in voller Höhe eingeklagt werden, BGH NJW 2008, 1323 = MDR 2008, 592 betr Anspruchsabwehr, Beschluss des BGH vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07.
  • OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09

    Festsetzung der Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Dies hat zur Folge, dass der Erstattungsberechtigte zur Eintreibung seiner Kosten einen Vollstreckungstitel vor dem Zivilgericht erstreiten muss, wenn der Erstattungspflichtige die geltend gemachten Aufwendungen nicht akzeptiert (OLG Celle, Beschl. vom 08.12.2009, 13 Verg 11/09)".
  • OLG München, 22.09.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verzinsung der Kosten für das Verfahren vor der

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09) Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befugt, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11

    Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Wie auch vor der Vergabekammer gilt auch hier, dass ohne Kostengrundentscheidung kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen darf, weil die Kostengrundentscheidung die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet (BayObLG vom 27.09.2002, Verg 18/02)" (Unterstreichungen nicht im Original) und Beschluss des OLG München vom 30.12.2011, Verg 9/11.
  • BayObLG, 27.09.2002 - Verg 18/02

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - notwendige

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    Wie auch vor der Vergabekammer gilt auch hier, dass ohne Kostengrundentscheidung kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen darf, weil die Kostengrundentscheidung die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet (BayObLG vom 27.09.2002, Verg 18/02)" (Unterstreichungen nicht im Original) und Beschluss des OLG München vom 30.12.2011, Verg 9/11.
  • OLG München, 26.11.2008 - Verg 21/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zuständigkeit des Rechtspflegers beim OLG für

    Auszug aus OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
    "Bisher hatte der Kostenbeamte auch die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer festzusetzen, wenn im Beschwerdeverfahren eine Sachentscheidung ergangen war (OLG Düsseldorf vom 24.11.2004, Verg 80/04; OLG München vom 26.11.2008, Verg 21/08).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - Verg 80/04

    Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer

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